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Sozialminister eröffnet Kompetenzzentrum in Dortmund

Minister Schneider: Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen

Foto zeigt Minister SchneiderWie finde ich eine barrierefreie Wohnung? Wo beantrage ich einen Rollstuhl oder einen Behindertenausweis? Wie kann ich trotz Behinderung eine Ausbildung absolvieren? Antworten auf diese und andere Fragen können Menschen mit Behinderungen ab sofort in Dortmund erhalten. Minister Schneider hat dort das „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben“ feierlich eröffnet. „Es unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Denn wir wollen, dass die Betroffenen und ihre Familien nicht nur über alle vorhandenen Möglichkeiten informiert werden, sondern dass sie auch selbstbestimmt Entscheidungen treffen und ihre Rechte einfordern können“, sagte der Minister bei der Eröffnungsfeier.

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„Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche“

Minister Schneider: 181 junge Menschen mit Behinderung bestehen Prüfung - Jugendliche und Betriebe profitieren

Foto zeigt Minister SchneiderVon der Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche’’ profitieren junge Menschen mit Handicaps und Unternehmen gleichermaßen. 202 Jugendliche waren bisher zu einer Abschlussprüfung angetreten – von denen haben 181 Teilnehmende die Prüfung bestanden, rund 90 Prozent. „Das sind erfreuliche Zahlen – diese Aktion zeigt, welche Chancen die berufliche Teilhabe mit sich bringt und wie sehr auch Betriebe profitieren, wenn sie jungen Menschen mit Behinderung mit einem Ausbildungsplatz unterstützen“, sagte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider am 09. Mai 2012 in Düsseldorf..

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Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Broschüre: Aktion ,100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche’

Ab 1. Mai 2012: Tariftreuegesetz NRW

Minister Schneider: Bei öffentlichen Aufträgen kein Lohn unter 8,62 Euro

Zum 1. Mai 2012 tritt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (TVgG-NRW) in Kraft. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag ab 20.000 Euro netto erhalten hat. Auftraggeber können die Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des Landes, etc. sein. Weiter gelte, dass zukünftig Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag ausführen, den gleichen Lohn wie die Stammarbeitskräfte erhalten müssen. „Damit haben wir Equal Pay in NRW in unserem Zuständigkeitsbereich realisiert“, so Minister Guntram Schneider.

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Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Weitere Informationen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialministerium den Kommunen und Jobcentern eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Beziehende von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld.

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Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Arbeitshilfe: Bildungs- und Teilhabepaket
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Bildungs- und Teilhabepaket - Informationen als PDF (2,44 MB)
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket (PDF, 2,32 MB)
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Bildungs- und Teilhabepaket